Der Ansatz der Nachhaltigkeit
Ein wesentliches Grundprinzip des Leitbildes St. Martin wird der Ansatz der Nachhaltigkeit sein. Ausgewogen berücksichtigt werden dabei Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft (Vademecum Nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde, Bern, 2006):
Eine Gemeinde ist ökologisch nachhaltig, wenn
> der Begrenztheit der Ressourcen Rechnung getragen wird,
> die Grenzen der Belastbarkeit des Lebensraums beachtet werden,
> der Schutz von Luft, Wasser und Boden vor Schadstoffen gewährleistet ist,
> die Möglichkeiten der effizienten und erneuerbaren Energien ausgeschöpft werden,
> die Menschen vor Lärm und anderen schädlichen Einflüssen bewahrt werden,
> Landschaft und Naturraum mit Pflanzen und Tieren erhalten werden,
> landwirtschaftlich nutzbarer Boden vor Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit geschützt wird.
Ein lokales Wirtschaftssystem ist nachhaltig, wenn
> der öffentliche Haushalt im Gleichgewicht ist,
> eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Gemeinde mit der lokalen Wirtschaft besteht,
> alle eine sinnvolle und den Lebensunterhalt sichernde Tätigkeit haben,
> die wirtschaftlichen Akteure zukunftsorientiert sind,
> die lokalen Vorteile, Fähigkeiten und Ressourcen genutzt werden,
> die wirtschaftlichen Aktivitäten auch langfristig auf das Gemeinwesen abgestimmt sind,
> die Umwelt- und sozialen Kosten durch die Wirtschaft verursachergerecht mitgetragen werden.
Eine Gemeinde ist gesellschaftliche nachhaltig, wenn
> sie das kulturelle und soziale Kapital in der Gemeinde pflegt,
> sie die Basis für ein entwicklungsfähiges Zusammenleben aller sozialen und kulturellen Gruppen schafft,
> die den sozialen Zusammenhalt und die gegenseitige Solidarität unterstützt,
> sie Bildungschancen für alle sozialen Gruppen bietet,
> sie die baulichen und ästhetischen Qualitäten erhält und weiterentwickelt,
> sie über eine sozial- und umweltverträgliche sowie wirtschaftliche Infrastruktur verfügt,
> sie gesunden, sicheren und attraktiven Lebensraum schafft.
Um die Lebensqualität der heutigen und zukünftigen Generationen zu erhalten und wenn möglich zu steigern, muss das Zusammenwirken ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Aktivitäten betrachtet werden. Entscheidungen sind so zu fällen, dass im Lauf der Zeit nicht eine Dimension systematisch zu Gunsten der anderen Dimensionen benachteiligt wird. Zudem gibt es unverhandelbare Randbedingungen, die bei der Interessenabstimmung zwischen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft eingehalten werden müssen.
MAI 2011
> Workshop Gemeinderat (12.5.)
APRIL 2011
> Bürgerversammlung (6.4.)
> Sitzung Arbeitsgruppe (18.4.)
> Sitzung Arbeitsgruppe (28.4.)
MÄRZ 2011
> Sitzung Arbeitsgruppe (1.3.)
> Sitzung Arbeitsgruppe (14.3.)
> Fragebogen BürgerInnen (23.3.)
> Workshop (31.3.)
FEBRUAR 2011
> Sitzung Arbeitsgruppe (4.2.)
> Präsentation Gemeinderatssitzung (17.2.)
DEZEMBER 2010
> Sitzung Arbeitsgruppe (14.12.)
NOVEMBER 2010
> Interviews gestartet
> Sitzung Arbeitsgruppe (22.11.)